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Softlaser kaufen: Warum ein CE-Medizinprodukt zählt

Geschrieben von MVB-Medizintechnik | June 2026

Warum bei der Low-Level-Lasertherapie das Gerät zählt, nicht nur das Licht

Rotlicht-Geräte gibt es heute in jedem Online-Shop, oft für wenig Geld. Sie sehen einem medizinischen Softlaser ähnlich und versprechen Ähnliches. Die Frage liegt nahe, ob ein günstiges Gerät nicht genauso gut wäre.

Die ehrliche Antwort: Bei der Low-Level-Lasertherapie kommt es weniger auf das Licht selbst an als darauf, ob seine Eigenschaften bekannt und reproduzierbar sind. Genau hier trennt sich ein Medizinprodukt von einem Lifestyle-Gerät. Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie; Teil 1 behandelte Wirkung und Evidenz, hier geht es um die Wahl des Geräts.

Therapie heisst Dosis, und Dosis braucht bekannte Werte

Wie in Teil 1 beschrieben, wirkt die Low-Level-Lasertherapie dosisabhängig. Eine wirksame Behandlung setzt voraus, dass man die Dosis kennt und steuern kann. Sie ergibt sich aus Wellenlänge, Ausgangsleistung, Bestrahlungsdauer, Abstand und Fläche. Fehlt einer dieser Werte oder weicht er von der Realität ab, lässt sich nicht dosieren. Man bestrahlt dann zwar, behandelt aber nicht.

Das ist das Kernproblem vieler günstiger Geräte: Die angegebene Leistung entspricht nicht immer der tatsächlichen, die Wellenlänge ist breit gestreut statt klar definiert, und eine nachvollziehbare Dosisangabe fehlt.

Was ein CE-Medizinprodukt unterscheidet

Ein Medizinprodukt ist ein Gerät mit einer medizinischen Zweckbestimmung. Damit es in der Schweiz und der EU in Verkehr gebracht werden darf, muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Sichtbares Ergebnis ist die CE-Kennzeichnung. Je nach Risikoklasse prüft eine unabhängige benannte Stelle die technische Dokumentation und das Qualitätssystem.

In der Schweiz regelt die Medizinprodukteverordnung (MepV) den Marktzugang; sie übernimmt im Kern die europäische MDR. Die Schweiz anerkennt die CE-Kennzeichnung, verlangt aber zusätzlich einen Schweizer Bevollmächtigten (CH-REP) für ausländische Hersteller, einen benannten Importeur und die Registrierung der Akteure bei Swissmedic. Swissmedic überwacht den Markt und nimmt Meldungen über Vorkommnisse entgegen.

Für die Anwenderin und den Anwender heisst das konkret:

  • Wellenlänge und Ausgangsleistung sind deklariert und überprüft, nicht geschätzt.
  • Es gibt eine Gebrauchsanweisung mit Dosis- und Sicherheitshinweisen.
  • Das Gerät ist nach Norm in eine Laserklasse eingeteilt, der HELBO Minilaser etwa in Klasse 3B, samt passender Schutzbrillen.
  • Es gibt einen verantwortlichen Hersteller und eine Meldekette, falls etwas nicht stimmt.

Ein Lifestyle-Gerät ohne medizinische Zweckbestimmung durchläuft nichts davon. Es kann ein angenehmes Licht erzeugen, ist aber nicht dafür ausgelegt oder geprüft, eine definierte Therapie zu liefern.

Laser ist nicht gleich LED

Viele günstige Geräte arbeiten mit LEDs statt mit einem Laser. LED-Licht ist breiter gestreut und weniger gebündelt. Das ist nicht grundsätzlich wertlos, aber für die gezielte Anwendung an einem Punkt ist eine definierte Laserwellenlänge besser steuerbar. Auch die Farbe ist kein Detail: Für die Photobiomodulation ist der rote bis nahinfrarote Bereich etabliert; blaue oder grüne Lichtgeräte haben andere Einsatzfelder und sind für die hier bedachten Zwecke grösstenteils nutzlos.

Der praktische Unterschied: Zeit

Liefert ein Gerät zu wenig Leistung, dauert es entsprechend lange, bis eine therapeutische Dosis erreicht ist. Ob eine Anwendung 30 Sekunden oder 20 Minuten pro Punkt braucht, entscheidet darüber, ob sich die Therapie überhaupt in einen Praxisalltag, eine Spitex-Tour oder den Alltag einer Hebamme einbauen lässt.

Günstig kann teuer werden

Ein billiges Gerät spart beim Kauf. Wenn aber unklar ist, ob es überhaupt eine wirksame Dosis liefert, kostet es vor allem Zeit – und im schlechtesten Fall Vertrauen, wenn die erwartete Wirkung ausbleibt. In der Medizin ist Nachvollziehbarkeit kein Luxus, sondern die Grundlage seriöser Arbeit.

Fazit

Bei der Low-Level-Lasertherapie bezahlt man nicht für Licht, sondern für bekannte, reproduzierbare und dokumentierte Parameter. Ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt liefert definierte Wellenlänge und Leistung, eine geprüfte Zweckbestimmung, klare Sicherheitsangaben und einen verantwortlichen Hersteller. Der HELBO Minilaser 3120 ist ein solches CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt und über MVB in der Schweiz erhältlich.

Den HELBO Minilaser 3120 bei MVB ansehen oder bestellen: https://shop.mvb-med.ch/products/helbo-minilaser-3120

Quellen und fachliche Einordnung

  • Medizinprodukteverordnung (MepV, SR 812.213) sowie Informationen von Swissmedic zur Regulierung von Medizinprodukten und zur CE-Kennzeichnung.
  • EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Verordnung (EU) 2017/745).
  • IEC 60825-1: Klassifizierung und Sicherheit von Lasereinrichtungen.
  • Produkt- und Anwendungsangaben: offizielle HELBO-/Minilaser-Unterlagen.

Über MVB Medizintechnik AG

MVB Medizintechnik AG mit Sitz in Frick ist ein spezialisierter Distributor für Kardiotokografie (CTG) in Gynäkologie und Geburtshilfe, Stosswellentherapie und Low-Level-Lasertherapie. Zum Sortiment gehört der HELBO Minilaser 3120.